Als Azubi oder Student an Berufsunfähigkeit denken?
Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger sind über die staatliche Rente nicht gegen Berufsunfähigkeit versichert. Nur mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung besteht Versicherungsschutz von Anfang an.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten mag auf den ersten Blick abwegig klingen. Auch für Auszubildende scheint dieser Versicherungsschutz zu viel des Guten zu sein. Weshalb sollte man sich für den Fall einer Berufsunfähigkeit absichern, wenn man noch gar keinen richtigen Beruf hat? Doch der erste Eindruck täuscht, den eigentlich sollte man möglichst früh daran denken, sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen.
Ein Grund dafür ist die Tatsache, dass sich der Staat aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weitgehend zurückgezogen hat. Für die Älteren gibt es immerhin noch eine Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen der staatlichen Rentenversicherung, auch wenn die im günstigsten Fall lediglich rund zwei Drittel des letzten Bruttoeinkommens ausmacht. Wer nach dem 1.1.1961 geboren wurde, bekommt jedoch nur noch die sogenannte Erwerbsminderungsrente in Höhe von einem Drittel des letzten Einkommens. Und die gibt es nur, wenn man überhaupt keiner Beschäftigung mehr nachgehen kann.
Ganz besonders düster sieht es jedoch für Studenten, Azubis und Berufsanfänger aus. Wer nämlich noch nicht mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, geht im Falle einer Berufsunfähigkeit leer aus.
Die Stiftung Warentest hat sich des Themas angenommen und sich die Berufsunfähigkeitsversicherungen speziell für Auszubildende und Studenten angesehen. Das Ergebnis findet man in der Ausgabe 3/2012 der zeitschrift „Finanztest“: Gute Angebote gibt es schon für einen Jahresbeitrag von 400 bis 500 Euro. Angebote, wie sie später nie wieder kommen werden, denn mit zunehmendem Alter und erst recht mit den ersten gesundheitlichen Problemen steigen auch die Prämien.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt übrigens eine Berufsunfähigkeitsrente, sobald eine Invalidität von 50 Prozent vorliegt und damit der zuletzt ausgeübte Beruf nur noch eingeschränkt wahrgenommen werden kann. Wobei es sich dabei auch um das Studium oder die Ausbildung handeln kann.
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