Streitfall Berufsunfähigkeitsrente
Wer eine Berufsunfähigkeitsrente bezieht, muss jährlich seinen Gesundheitszustand nachweisen. Das verlangen viele Versicherungen und das Gericht gibt ihnen Recht.
Eine Berufsunfähigkeitsrente dient dazu, Einkommenseinbußen auszugleichen, die zwangsläufig mit einer Berufsunfähigkeit verbunden sind. Sie wird meist ab einer Berufsunfähigkeit von 50% gezahlt. Hat die Versicherung die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente bewilligt, ist dies jedoch keine Entscheidung für alle Zeiten. Vielmehr hat das Unternehmen das Recht, sich zu vergewissern, ob die Voraussetzungen für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente weiterhin vorliegen oder nicht.
Das hat zumindest das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen in einem Urteil vom Dezember 2011 entschieden (Az. 3 U 12/11). Demnach muss es sich der Versicherte gefallen lassen, wenn ihn die Versicherung einmal im Jahr zu einer ärztlichen Untersuchung auffordert, um die bestehende Berufsunfähigkeit zu bestätigen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Steht zweifelsfrei fest, dass sich der Gesundheitszustand des Versicherten nach menschlichem Ermessen nicht wesentlich verbessern kann, darf diese jährliche Untersuchung nicht verlangt werden. Das ist zum Beispiel bei allen chronischen Erkrankungen oder bleibenden körperlichen Schäden zu, die als irreversibel angesehen werden.
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