Berufsunfähig ist nicht gleich erwerbsunfähig
Die BU-Versicherung zahlt auch bei eingeschränkter Berufsunfähigkeit. Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung hingegen gilt die Regel alles oder nichts.
Versicherungen sind ein Spezialthema, das nicht immer leicht zu durchschauen ist. Wussten Sie zum Beispiel, was der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist? So mancher hat beide Begriffe gleichgesetzt und am Ende ein böses Erwachen erlebt.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet immer dann, wenn der Versicherte seinem Beruf nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr nachgehen kann. Es gibt Verträge, die schon bei 25 % Berufsunfähigkeit einen Teil der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente auszahlen. In der Regel springt die Versicherung bei 50 % an und leistet dann die gesamte Summe.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung hingegen zahlt nur dann, wenn der Betreffende überhaupt nicht mehr arbeitsfähig ist. Normalerweise werden lediglich ein bis zwei Stunden am Tag toleriert. Wer mehr arbeiten kann, geht leer aus.
Da jeder Vierte in Deutschland im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig wird, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für die Versicherungen mit einem erheblichen Risiko verbunden. Wer in einem Beruf arbeitet, der als riskant eingestuft ist, muss daher erhebliche Aufschläge zahlen oder wird überhaupt nicht versichert. In diesem Fall bleibt nur noch die Erwerbslosigkeitsversicherung.
Auch für Selbstständige ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oftmals die einzige Alternative. Dann nämlich, wenn sich eine Berufsunfähigkeit in der Praxis nur schwer nachweisen lässt und gerichtliche Auseinandersetzungen vorprogrammiert sind.
Anders gesagt: Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet den flexibleren und besseren Schutz vor Berufsunfähigkeit. Die Erwerbslosigkeitsversicherung ist deutlich billiger und immer dann die richtige Wahl, wenn es anders nicht geht.
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