Berufsunfähigkeitsrente ist Privatsache
Staatlicher Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit war einmal. Die Rentenversicherung deckt dieses Risiko heute praktisch nicht mehr ab.
Staatlicher Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit war einmal. Die Rentenversicherung deckt dieses Risiko heute praktisch nicht mehr ab.
Wer selbstständig ist und den vollen Beitrag zahlen muss, verlässt sich selten auf die gesetzliche Rentenversicherung. Doch früher gab es auch für Selbstständige gute Gründe, zumindest mit einem Bein noch drin zu bleiben. Garantierte doch der Staat neben der Altersrente auch eine Berufsunfähigkeitsrente, die zumindest zwei Drittel des letzten Bruttoeinkommens ausmachte.
Doch zahlreiche Rentenreformen haben das Bild grundlegend verändert. Während die über 50jährigen noch auf die alte Reglung bauen können, ist bei den Jüngeren Eigeninitiative angesagt. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente springt nämlich mittlerweile nur noch ein, wenn man vollständig erwerbsunfähig ist und selbst einem Halbtagsjob nicht mehr gewachsen ist. Und auch dann sind die Leistungen auf maximal 30 % des letzten Bruttoeinkommens begrenzt.
Liegt nur eine eingeschränkte Berufsunfähigkeit vor, sieht es noch düsterer aus. Wer noch drei bis sechs Stunden am Tag arbeiten kann, bekommt nämlich nur die Hälfte dieses Satzes. Da kann von Absicherung eigentlich keine Rede mehr sein und der Betroffene wird schnell zum Sozialfall.
Noch schlimmer trifft es Schüler, Studenten und Berufsanfänger. Sie haben nämlich überhaupt keinen Anspruch auf eine staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung, solange sie nicht mindestens fünf Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Versicherungsexperten raten daher schon seit Jahren zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur gleicht den Verdienstausfall aus, der zwangsläufig mit einer Berufsunfähigkeit verbunden und sichert damit den gewohnten Lebensstandard. Wobei die meisten Versicherungen modular aufgebaute Verträge bieten, die sich gezielt an die eigenen Bedürfnisse anpassen lassen.
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