Die Rentenversicherung bietet kaum Schutz bei Berufsunfähigkeit
Auch die staatliche Rentenversicherung schützt vor den finanziellen einer Berufsunfähigkeit. Doch nennenswerte Leistungen gibt es nur noch für die über 50-Jährigen. Wer nach 1961 geboren wurde, erhält nur noch im Extremfall eine Berufsunfähigkeitsrente. Und auch die reicht nicht annähernd aus, um die Einkommensverluste auszugleichen, die eine Berufsunfähigkeit mit sich bringt.
Bescheidene Berufsunfähigkeitsrente vom Staat
Wenn Sie sich allein auf die staatliche Rentenversicherung verlassen, müssen sie bei Berufsunfähigkeit mit harten finanziellen Einschnitten rechnen. Sind Sie vor 1961 geboren, ist die Höhe der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente auf maximal zwei Drittel Ihres letzten Bruttoeinkommens beschränkt. Doch auch das trifft nur bei „voller Erwerbsminderung“ zu. Können Sie nämlich nach Ansicht des Staates noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten, gibt es nur noch magere 15 Prozent.
Wer jünger ist, muss selbst vorsorgen
Noch härter trifft es diejenigen, die nach 1961 geboren sind. Sie erhalten nur noch rund ein Drittel ihres letzten Bruttoeinkommens. Und auch das nur, wenn sie überhaupt keine Tätigkeit mehr ausüben können. Wenn Sie noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, wird selbst diese Minimalrente noch halbiert.
Berufsanfänger stehen schutzlos da
Noch schlimmer sieht es für Berufsanfänger aus. Wer weniger als fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, geht bei Berufsunfähigkeit völlig leer aus. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher heute eigentlich ein Muss. Auch dann, wenn Sie erst am Anfang Ihrer Karriere stehen und noch nicht das ganz große Geld verdienen.
Privat Versicherte sind besonders im Zugzwang
Selbstständige haben keinen Arbeitgeber, der die Hälfte ihrer Rentenbeiträge trägt. Viele von ihnen setzen daher bei der Altersvorsorge voll auf eine private Lebens- oder Rentenversicherung. Dasselbe trifft auf Menschen mit höherem Einkommen zu. Oftmals ist jedoch hier eine vorzeitige Auszahlung wegen Berufsunfähigkeit nur mit erheblichen finanziellen Einbußen möglich. Auch hier liefert nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung Schutz vor Einkommensverlusten und sozialem Abstieg.
Abgestimmter Schutz vor Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel bei einer Berufsunfähigkeit ab 50%. Und sie bietet genau die Rente, die Sie brauchen, um auch bei Berufsunfähigkeit Ihren gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Voraussetzung dafür ist eine individuell abgestimmte Lösung, bei der die Leistungen der staatlichen Rentenversicherung genauso berücksichtigt sind, wie die Höhe Ihres Einkommens und Ihr persönliches Sicherheitsbedürfnis.