Berufsunfähigkeit Fragen und Antworten

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Wer bestimmt eigentlich den Grad einer Berufsunfähigkeit?

Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen erst dann eine Berufsunfähigkeitsrente aus, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50% vorliegt. Die Beurteilung des Umfangs einer Berufsunfähigkeit kann daher von entscheidender Bedeutung sein.

Einen Unfall oder eine ernsthafte Krankheit, die aller Voraussicht nach zu einer Berufsunfähigkeit führen wird, müssen Sie unverzüglich der Versicherung anzeigen. Sie erhalten dann einen Antrag zur Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente, den Sie ausfüllen müssen. Darin müssen sie auch das Krankenhaus und die behandelnden Ärzte nennen und diese von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Der Versicherer wird sich dann alle zur Feststellung der Berufsunfähigkeit erforderlichen Informationen holen und über die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente entscheiden.

Die Berufsunfähigkeit muss durch ein ärztliches Attest bestätigt werden, aus dem hervorgeht, dass Sie nach den vorliegenden Erkenntnissen langfristig oder auf Dauer nur noch eingeschränkt Ihrer bisherigen Berufstätigkeit nachgehen können. Bei nicht eindeutigen Situationen kann es passieren, dass Sie vom Versicherer aufgefordert werden, einen zweiten oder gar dritten Arzt aufzusuchen, um sich die Berufsunfähigkeit erneut attestieren zu lassen.

Gehen sie mit der Beurteilung der Versicherung nicht einig, können Sie den Bescheid anfechten und notfalls eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen.

Als Faustregel gilt auch: Zahlt die staatliche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente, wird sich auch die private Berufsunfähigkeitsversicherung dieser Beurteilung anschließen. Der Grund dafür ist, dass der Staat wesentlich strengere Prüfkriterien anlegt und erst dann eine Rente auszahlt, wenn der Versicherte nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann.

Beamte sollten außerdem darauf achten, dass ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine sogenannte Beamtenklausel enthält. Dann muss die Versicherung nämlich ohne weitere Prüfungen zahlen, sobald eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.

 

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