Berufsunfähigkeit Fragen und Antworten

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Bietet nicht schon eine Krankentagegeldversicherung einen ausreichenden Schutz vor Berufsunfähigkeit?

Wenn Sie als Arbeitnehmer längere Zeit krankgeschrieben werden, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber zunächst 42 Tage lang den vollen Lohn weiterzahlen. Danach tritt meist die Berufsgenossenschaft ein, die aber meist nur rund die Hälfte des letzten Lohns zahlt.

Eine Krankentagegeldversicherung ist dazu da, den nach 42 Tagen Krankheit entstehenden Einkommensausfall auszugleichen. Dabei sollte die Höhe so gewählt werden, dass 30 Tagessätze genau den entstehenden Einkommensausfall ausgleichen.

Bei Selbstständigen entsteht normalerweise sofort mit Beginn der Krankheit ein Verdienstausfall. Hier hat sich ein Staffelmodell bewährt, bei dem sich der Tagessatz nach 7 und 14 Tagen jeweils um einen Schritt erhöht, um nach 30 Tagen den vollen Einkommensausfall abzudecken.

Eine Krankentagegeldversicherung zahlt nur bis zum Abschluss des Heilungsprozesses. Das heißt, sie bietet eine finanzielle Absicherung des Einkommensausfalls, der sich bei einer länger anhaltenden Krankheit ergibt. Ihre Leistungen enden jedoch, sobald der eigentliche Heilungsprozess abgeschlossen ist.

Sollte Ihnen danach eine längere oder gar dauerhafte Berufsunfähigkeit attestiert werden, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung das einzige Mittel, um die damit verbundene Verringerung Ihres Einkommens abzusichern. Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzen sich also optimal, um die finanziellen Folgen von Krankheit und Berufsunfähigkeit abzusichern.

 

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