Berufsunfähigkeit Fragen und Antworten

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Die gesetzliche Rentenversicherung schützt doch bereits vor Berufsunfähigkeit. Weshalb dann eine zusätzliche Versicherung?

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente, die maximal zwei Drittel Ihres letzten Bruttoverdienstes ausmacht. Dies gilt jedoch nur noch für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden und eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50% nachweisen können. Können Sie jedoch noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten, schrumpft diese Rente auf magere 15 Prozent Ihres früheren Bruttoeinkommens.

Ganz besonders kritisch wird es für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden. Sie erhalten nämlich selbst bei voller Berufsunfähigkeit nur noch maximal ein Drittel ihres bisherigen Bruttoeinkommens. Und auch diese Leistung zahlt der Staat nur dann, wenn Sie überhaupt keine Tätigkeit mehr ausüben können. Sobald Sie in der Lage sind, noch drei Stunden täglich zu arbeiten, wird selbst diese ohnehin geringe Erwerbsminderungsrente noch halbiert.

Noch schlimmer sieht es für Berufsanfänger aus. Wer weniger als fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, geht völlig leer aus.

Die Schlussfolgerung daraus ist eindeutig: Statistisch gesehen muss jeder Vierte seinen Beruf vorzeitig aufgeben. Wer sich zumindest gegen die finanziellen Folgen einer solchen Berufsunfähigkeit absichern will, muss selbst Vorsorge treffen. Dabei ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist die einzige Möglichkeit, den zwangläufig entstehenden Einkommensverlust auszugleichen.

 

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