Berufsunfähigkeit Fragen und Antworten

Alle wichtigen Infos zum Thema Berufsunfähigkeit

Wie sieht es mit der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Berufswechsel aus?

Jeder Beruf ist mit anderen gesundheitlichen Risiken verbunden. Die Höhe der Prämien für eine Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich daher nicht nur nach dem Alter. Entscheidend ist auch die Risikoklasse, in die der Versicherer den ausgeübten Beruf einstuft. Dabei kommen Büroangestellte mit wesentlich günstigeren Kosten weg als Kraftfahrer oder gar Feuerwehrleute.

Gute Versicherungsverträge erlauben einen späteren Berufswechsel, ohne dass dafür eine Anpassung der Berufsunfähigkeitsversicherung oder gar ein erneuter Nachweis von Gesundheitszustand und Krankheitsverlauf erforderlich ist.

Es gibt jedoch auch Verträge, bei denen ein Berufswechsel unmittelbar angezeigt werden muss und die Prämie neu festgelegt wird. Wenn Sie in einen weniger riskanten Beruf wechseln, kann das für Sie vorteilhaft sein. Im umgekehrten Fall können Ihnen deutlich höhere Kosten entstehen.

Es gibt sogar Verträge, die fest an den ausgeübten Beruf gekoppelt sind. Bei Berufswechsel ist dann auch ein neuer Vertrag erforderlich. Da Sie mittlerweile älter geworden sind, wird dieser grundsätzlich teurer ausfallen. Und wenn sich gesundheitliche Risiken ergeben haben, kann die Versicherung sogar vollständig Abstand nehmen und Sie stehen ohne jegliche Berufsunfähigkeitsversicherung da.

Wichtig ist auch, ob der Vertrag eine Klausel enthält, nach der die Versicherung zur abstrakten oder konkreten Verweisung berechtigt ist. Abstrakte Verweisung bedeutet, dass die Versicherung bei Berufsunfähigkeit verlangen kann, dass Sie eine andere Tätigkeit aufnehmen, zu der Sie körperlich, geistig und/oder psychisch noch in der Lage sind. Konkrete Verweisung bedeutet, dass sich die Beurteilung einer Berufsunfähigkeit auf den Beruf bezieht, den Sie zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ausüben. Haben Sie also im Laufe Ihres Berufslebens von einem körperlich anstrengenden Beruf zu einer Schreibtischtätigkeit gewechselt, wird Berufsunfähigkeit nur dann anerkannt, wenn sie selbst zu dieser Tätigkeit nicht mehr fähig sind.

 

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