Berufsunfähigkeit Fragen und Antworten

Alle wichtigen Infos zum Thema Berufsunfähigkeit

Kann ich die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes. Neben Ihrer Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung zählen dazu auch Beiträge zu Unfallversicherungen, Haftpflicht-, Lebens- und Risiko-Lebensversicherungen.

Das heißt, diese Aufwendungen können Sie von dem Einkommen abziehen, für das Sie Einkommensteuer zahlen müssen. Allerdings gilt dabei eine Höchstgrenze von 1900 Euro pro Jahr. Diese Grenze erhöht sich auf 2800 Euro pro Jahr, wenn die Beiträge zur Krankenversicherungen ausschließlich vom Steuerzahler getragen werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie zu den Selbstständigen und Freiberuflern zählen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist also nur dann steuerlich absetzbar, wenn Sie mit den übrigen Vorsorgeaufwendungen nicht schon die jährliche Grenze von 1900 Euro (Angestellte) oder 2800 Euro (Selbstständige) erreicht haben.

 

← Fragen zur Berufsunfähigkeit