Berufsunfähigkeit Fragen und Antworten

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Was versteht man unter einer abstrakten Verweisung?

Im Zuge zahlreicher Rentenreformen wurde die staatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von maximal zwei Dritteln des letzten Bruttoeinkommens abgeschafft. Stattdessen gibt es jetzt nur noch eine Erwerbsminderungsrente mit völlig unzureichenden Leistungen.

Der gravierende Unterschied dabei: Entscheidend ist nicht mehr die Berufsunfähigkeit – also die Fähigkeit, den bisherigen Beruf auszuüben. Vielmehr kommt es jetzt nur noch auf die Erwerbsunfähigkeit an – also auf die Frage, ob überhaupt noch irgendeine Tätigkeit ausgeübt werden kann.

Die neue Erwerbsminderungsrente gilt für alle, die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden. Sie beträgt im günstigsten Fall rund ein Drittel Ihres letzten Bruttoeinkommens. Sind Sie jedoch in der Lage, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten, erhalten Sie lediglich noch eine Erwerbsminderungsrente von rund 15 % Ihres Bruttoeinkommens.

Dabei behält sich der Staat das Recht der „abstrakten Verweisung“ vor. Das heißt, es wird keine Rücksicht darauf genommen, ob Sie in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten können. Entscheidend ist vielmehr, ob Sie in der Lage sind, überhaupt eine Arbeit auszuüben. Sind sie also Bilanzbuchhalter und können noch drei Stunden am Tag als Pförtner arbeiten, genügt dies, um Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente zu verweigern.

Wenn Sie vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden, sind Sie etwas besser dran. Dann erhalten Sie nämlich weiterhin die frühere Berufsunfähigkeitsrente von rund zwei Dritteln Ihres letzten Bruttoeinkommens. Auch findet bei teilweiser Berufsunfähigkeit keine abstrakte Verweisung statt.

In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung findet man die abstrakte Verweisung nur noch selten in den Vertragsbedingungen. Stattdessen gilt grundsätzlich weiterhin das Prinzip der Berufsunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsrente wird in der Regel bei einer nachgewiesenen Berufsunfähigkeit von 50% ausbezahlt. Bei darunter liegender Berufsunfähigkeit erfolgt die Auszahlung anteilig.

Wollen Sie also das Risiko nicht eingehen, im Falle einer Berufsunfähigkeit auf eine andere Tätigkeit als ihren angestammten Beruf verwiesen zu werden, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass sich die Versicherung nicht das Recht der abstrakten Verweisung einräumt.

 

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